Förderungen des Freistaates Sachsen
Förderung von Maßnahmen der Suchtprävention und Suchthilfe
Dem Freistaat Sachsen ist es ein wichtiges Anliegen, dass suchtkranke und suchtgefährdete Menschen unterstützt werden. Daher fördert das SMS mit der Förderrichtlinie »Psychiatrie und Suchthilfe« unter anderem Maßnahmen und Projekte der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe. Gefördert werden ebenfalls Angebote zur Beschäftigung und Teilhabe von suchtkranken Menschen am Arbeitsleben, insbesondere im Rahmen von Zuverdienstangeboten.
Zweck der Förderung ist es, durch präventive Vorhaben einer Suchterkrankung vorzubeugen, krankheitsbedingte Benachteiligungen auszugleichen, sowie Lebenskompetenzen zu stärken.
Beantragt werden kann eine Förderung bei der Sächsischen Aufbaubank, die ebenfalls für eine Bewilligung zuständig ist.
- Sächsische Aufbaubank: Förderrichtlinie »Psychiatrie und Suchthilfe- Teil 2« Förderanträge sowie weitere Informationen zum Gegenstand, Bedingungen und Ablauf der Förderung
Förderung von Investitionen für Einrichtungen der Suchthilfe
Im Rahmen der Förderrichtlinie »Investitionen Teilhabe« unterstützt das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt auch Einrichtungen der Suchthilfe. Gefördert werden der Bau, die Sanierung, der Erhalt, die Ausstattung und die Modernisierung von Einrichtungen.
- Sächsische Aufbaubank: Förderrichtlinie »Investitionen Teilhabe« Förderanträge sowie weitere Informationen zum Gegenstand, Bedingungen und Ablauf der Förderung